Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)) zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie erlassen. Dieses Gesetz ist zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten; die Umsetzung in den Geschäfts- und Dienststellen dieses Verbandes erfolgt zum 17.12.2023. Daher werden zurzeit die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes und zur Einrichtung der Kommunikationswege für hinweisgebende Personen vorgenommen.

Den neue Link „Meldestelle für Hinweisgeber“ finden Sie im unteren Bereich dieser Homepage bei den Verlinkungen „Impressum“, „Datenschutz“ und „Informationspflicht“. Dadurch haben Beschäftigte des Verbandes dann die Möglichkeit, Verstöße im beruflichen Umfeld anonym an die interne beziehungsweise externe Meldestelle (Meldestelle des Bundesamts für Justiz) zu melden.

Ansprechpartner*in

ASB Region Düsseldorf e.V.

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